Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab dem 15. Januar 2025 stellt einen bedeutenden Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland dar. Mit der ePA wird ein zentraler Bestandteil des Digital-Gesetzes umgesetzt, der den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten effizienter gestalten soll. Die Akte wird den Versicherten zur Verfügung gestellt und unterstützt die medizinische Versorgung durch die elektronische Erfassung und Verwaltung von Gesundheitsinformationen.

Zentrale Vorteile der ePA:

  1. Verbesserte medizinische Versorgung:
    • Ärzte und Behandler haben schneller Zugang zu wichtigen Gesundheitsdaten und können diese bei der Behandlung berücksichtigen. So wird mehr Zeit für die direkte Behandlung des Patienten statt für Informationsbeschaffung aufgewendet.
    • Der Austausch von Gesundheitsdaten zwischen verschiedenen Behandlern kann Doppeluntersuchungen vermeiden und die Therapie besser koordinieren.
  2. Datensicherheit und Kontrolle:
    • Die Patienten behalten die vollständige Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten. Sie entscheiden, welche Informationen gespeichert oder gelöscht werden und wer Zugang zu ihren Daten erhält.
    • Jeder Versicherte kann individuell festlegen, ob und in welchem Umfang er die ePA nutzt und welche Ärzte oder Einrichtungen auf die Daten zugreifen dürfen.
  3. Opt-Out-Möglichkeit:
    • Wenn jemand die ePA nicht nutzen möchte, kann er dieser Nutzung widersprechen (Opt-Out) und auf eine digitale Speicherung der Gesundheitsdaten verzichten.
  4. Medikationsprozess und Vernetzung:
    • Ein erster Schritt zur Verbesserung der digitalen Gesundheitsversorgung ist die Einführung eines digital unterstützten Medikationsprozesses. Dabei werden Informationen zu Medikamenten und Behandlungsplänen zentral erfasst, was potenzielle Fehler reduziert und die Therapie transparenter macht.